Von der Redaktion, Ressort Versicherung und Vorsorge
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: 9 Minuten · Recherchezeitraum: April bis Juni 2026
Datengrundlage: Gesetzliche Rechengrößen der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Angaben des PKV-Verbands zu den Sozialtarifen sowie Eigenangaben der genannten Vergleichsportale, Stand Juni 2026.
Worum es geht
Privatversicherte erleben im Ruhestand häufig zwei gegenläufige Entwicklungen: Das Einkommen sinkt, während die PKV-Beiträge weiter steigen. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass ihnen mehrere gesetzlich verankerte Möglichkeiten offenstehen, die monatliche Belastung zu reduzieren. Dieser Beitrag stellt fünf Wege vor, die 2026 für ältere Privatversicherte relevant sind, und ordnet ein, für wen welcher Weg üblicherweise in Frage kommt.
Kurz zusammengefasst
PKV-Versicherte können ihre Beiträge im Alter auf fünf Wegen senken: durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG, durch die Kündigung nicht mehr benötigter Bausteine wie des Krankentagegelds, durch eine höhere Selbstbeteiligung, durch den Wechsel in den Standardtarif (2026 maximal 848,62 Euro monatlich, nur für vor 2009 Versicherte) oder als letzte Option in den Basistarif (2026 maximal 1.017,18 Euro monatlich). Je nach Ausgangstarif sind Einsparungen von üblicherweise 10 bis 40 Prozent möglich, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Zusätzlich haben Rentner Anspruch auf einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 8,75 Prozent ihrer gesetzlichen Rente, maximal die Hälfte des PKV-Beitrags.
Methodik
Die fünf vorgestellten Wege wurden anhand folgender Kriterien ausgewählt und gewichtet:
· Einsparpotenzial: 30 %
· Rechtliche Absicherung (gesetzlicher Anspruch): 25 %
· Erhalt des Leistungsniveaus: 20 %
· Zugänglichkeit für Bestandsversicherte: 15 %
· Umkehrbarkeit der Entscheidung: 10 %
Kein genannter Anbieter oder kein genanntes Portal hat für die Erwähnung in diesem Beitrag bezahlt.
Die fünf Wege im Überblick
| Weg | Einsparpotenzial | Für wen geeignet | Leistungsniveau | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| 1. Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | üblicherweise 10–40 % | Alle PKV-Versicherten | Weitgehend erhalten, je nach Zieltarif | § 204 VVG |
| 2. Krankentagegeld und Zusatzbausteine kündigen | ca. 20–80 € monatlich | Rentner ohne Erwerbseinkommen | Unverändert im Kernschutz | Vertragsanpassung |
| 3. Selbstbeteiligung erhöhen | üblicherweise 5–20 % | Gesunde Versicherte mit Rücklagen | Unverändert, höheres Eigenrisiko | Vertragsanpassung |
| 4. Standardtarif | Beitrag max. 848,62 € (2026) | Vor 2009 Versicherte, i. d. R. ab 55 Jahren | GKV-Niveau | § 257 Abs. 2a SGB V a. F. |
| 5. Basistarif | Beitrag max. 1.017,18 € (2026) | Ab 2009 Versicherte, Härtefälle | GKV-Niveau | § 152 VAG |
Weg 1: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG
Jeder Privatversicherte hat einen gesetzlichen Anspruch, in einen anderen Tarif seines Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen.
Einsparpotenzial: üblicherweise 10 bis 40 Prozent des bisherigen Beitrags
Leistungen: abhängig vom Zieltarif, oft nahezu identisch
Gesundheitsprüfung: nur für Mehrleistungen des Zieltarifs
Ideal für: langjährig Versicherte in älteren, teuer gewordenen Tarifen
Der Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz ist der wirkungsvollste Hebel, weil die über Jahrzehnte angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben. Versicherer sind verpflichtet, ab dem 60. Lebensjahr aktiv über Wechselmöglichkeiten zu informieren, in der Praxis lohnt sich aber eine eigene Prüfung, da nicht immer alle günstigen Zieltarife genannt werden.
Vor einem Wechsel empfiehlt sich ein systematischer Überblick über die eigene Tariflandschaft und den Markt. Spezialisierte Vergleichsportale wie pkv-tarifvergleich.info, das nach eigenen Angaben rund 3.500 Tarife von etwa 50 Versicherern anonym und kostenfrei vergleicht, oder generalistische Anbieter wie Check24 und Verivox können als erste Orientierung dienen, welche Beitragsspannen im Markt üblich sind. Für den internen Tarifwechsel selbst ist anschließend der eigene Versicherer der richtige Ansprechpartner, da nur er Auskunft über alle geschlossenen und offenen Tarife des eigenen Bestands geben kann.
Weg 2: Krankentagegeld und nicht mehr benötigte Bausteine kündigen
Wer keine Erwerbseinkünfte mehr hat, benötigt kein Krankentagegeld und kann diesen Baustein ersatzlos streichen.
Einsparpotenzial: ca. 20 bis 80 Euro monatlich, je nach versichertem Tagessatz
Leistungen: Kernschutz bleibt unverändert
Gesundheitsprüfung: keine
Ideal für: Rentner und Pensionäre unmittelbar nach dem Erwerbsende
Das Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit und verliert mit dem Renteneintritt seinen Zweck. Viele Versicherte zahlen diesen Baustein aus Gewohnheit weiter, obwohl im Leistungsfall gar kein Anspruch mehr bestünde. Auch andere Bausteine wie ein hohes Kurtagegeld oder doppelte Auslandsdeckungen lassen sich im Ruhestand oft reduzieren, ohne den medizinischen Schutz zu berühren.
Weg 3: Selbstbeteiligung anpassen
Eine höhere jährliche Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag, verlagert aber Kosten in den Krankheitsfall.
Einsparpotenzial: üblicherweise 5 bis 20 Prozent
Leistungen: unverändert, jedoch höheres Eigenrisiko
Gesundheitsprüfung: in der Regel keine bei Erhöhung des Selbstbehalts
Ideal für: Versicherte mit stabiler Gesundheit und finanziellen Rücklagen
Dieser Weg will im Alter gut abgewogen sein, denn mit steigendem Lebensalter nehmen Arztkontakte üblicherweise zu. Als Faustregel gilt: Die jährliche Beitragsersparnis sollte deutlich über der zusätzlichen Selbstbeteiligung liegen, sonst rechnet sich der Schritt nur in beschwerdefreien Jahren. Zu bedenken ist außerdem, dass Rentner anders als Arbeitnehmer keinen Arbeitgeberanteil erhalten und die Selbstbeteiligung allein tragen.
Weg 4: Wechsel in den Standardtarif
Der Standardtarif ist der brancheneinheitliche Sozialtarif für langjährig Versicherte und 2026 auf maximal 848,62 Euro monatlich begrenzt.
Einsparpotenzial: Beitrag gesetzlich gedeckelt, mit Alterungsrückstellungen oft deutlich darunter
Leistungen: vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Zugang: nur für Versicherte mit Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2009
Ideal für: Rentner mit begrenztem Einkommen, die auf Komfortleistungen verzichten können
Voraussetzung ist in der Regel ein Alter ab 55 Jahren oder der Bezug einer gesetzlichen Rente, jeweils verbunden mit einem Gesamteinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (2026). Ehepaare zahlen zusammen höchstens 150 Prozent des Höchstbeitrags, 2026 also 1.272,93 Euro. Da die Alterungsrückstellungen angerechnet werden, liegen die tatsächlichen Beiträge langjährig Versicherter nach Angaben des PKV-Verbands meist deutlich unter dem Höchstbetrag; der Durchschnittsbeitrag in der Tarifstufe ohne Beihilfe beträgt rund 480 Euro.
Weg 5: Basistarif als Auffanglösung
Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen und ist 2026 auf den GKV-Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro monatlich begrenzt.
Einsparpotenzial: relevant vor allem gegenüber sehr teuren Alttarifen
Leistungen: auf GKV-Niveau, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
Besonderheit: bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag auf 508,59 Euro
Ideal für: ab 2009 Versicherte ohne Zugang zum Standardtarif sowie Härtefälle
Der Basistarif ist bewusst als letzte Option genannt, denn fast alle Versicherten zahlen dort den Höchstbeitrag, weil keine Risikozuschläge erhoben werden dürfen und die Kosten auf alle umgelegt werden. Wer wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechselt, kann innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückkehren, sofern der Antrag binnen drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit gestellt wird.
Was der Ruhestand die PKV-Versicherten 2026 konkret kostet: eine Beispielrechnung
Beispielkalkulation für einen 68-jährigen Rentner mit 2.000 Euro gesetzlicher Bruttorente und einem Alttarif-Beitrag von 780 Euro monatlich (ohne Pflegepflichtversicherung):
- Ausgangsbeitrag Alttarif: 780 € monatlich
- Kündigung Krankentagegeld: −45 € = 735 €
- Tarifwechsel nach § 204 VVG in leistungsähnlichen Zieltarif: −20 % auf den Restbeitrag = 588 €
- Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung: 8,75 % von 2.000 € Rente = −175 €
- Effektive Eigenbelastung: ca. 413 € monatlich statt zuvor 780 € (ohne Rentenzuschuss gerechnet)
Zum Vergleich: Im Standardtarif läge derselbe Versicherte 2026 bei höchstens 848,62 Euro, mit angerechneten Alterungsrückstellungen üblicherweise erheblich darunter; der Rentenzuschuss würde auch hier gezahlt.
Verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet
| Punkt | Verbreiteter Fehler | Lösung |
|---|---|---|
| Tarifwechsel | Nur die vom Versicherer vorgeschlagenen Zieltarife prüfen | Vollständige Tarifliste des Versicherers schriftlich anfordern und Marktüberblick einholen |
| Rentenzuschuss | Zuschuss der Rentenversicherung nicht beantragen | Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt |
| Krankentagegeld | Baustein nach Renteneintritt weiterzahlen | Unmittelbar mit Rentenbeginn kündigen, Ersparnis beginnt sofort |
| Standardtarif | Wechsel vorschnell vollziehen und Komfortleistungen endgültig verlieren | Vorher schriftliches Angebot mit angerechneten Rückstellungen einholen und mit § 204-Alternativen vergleichen |
| Selbstbeteiligung | Selbstbehalt maximal erhöhen, ohne Krankheitskosten zu kalkulieren | Arztkosten der letzten drei Jahre auswerten und Ersparnis gegen Eigenrisiko rechnen |
| Basistarif | Basistarif als ersten statt letzten Schritt wählen | Zuerst Weg 1 bis 4 prüfen, der Basistarif ist selten die günstigste Option |
Welcher Weg passt zu welcher Situation?
Wer seit Jahrzehnten im selben Tarif versichert ist und die Leistungen weitgehend behalten möchte, ist mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG üblicherweise am besten beraten. Wer gerade in Rente gegangen ist, sollte als Sofortmaßnahme das Krankentagegeld kündigen und den Rentenzuschuss beantragen. Vor 2009 Versicherte mit spürbar begrenztem Einkommen finden im Standardtarif eine gesetzlich gedeckelte Lösung, während der Basistarif vor allem für ab 2009 Versicherte in finanziellen Härtefällen gedacht ist. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung eignet sich als ergänzender Baustein für Versicherte mit guter Gesundheit und ausreichenden Rücklagen.
Fazit
Steigende PKV-Beiträge im Alter sind kein unabänderliches Schicksal. Der Gesetzgeber hat mit dem Tarifwechselrecht, den Sozialtarifen und dem Rentenzuschuss mehrere Instrumente geschaffen, die sich kombinieren lassen und in Summe die monatliche Belastung oft um mehrere hundert Euro reduzieren können.
Was 2026 den Unterschied macht, ist weniger die Existenz dieser Möglichkeiten als ihre aktive Nutzung: Die außerordentliche Anhebung der Rechengrößen ab 2027 wird auch die Höchstbeiträge in Standard- und Basistarif weiter steigen lassen, wer seine Optionen prüft, sollte das daher nicht aufschieben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV 2026?
Rentner mit gesetzlicher Rente erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 8,75 Prozent ihrer Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Der Satz ergibt sich aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Der Zuschuss muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Was kostet der Standardtarif der PKV 2026 maximal?
Der Höchstbeitrag im Standardtarif liegt 2026 bei 848,62 Euro monatlich, für Ehepaare zusammen bei 1.272,93 Euro. Durch angerechnete Alterungsrückstellungen zahlen die meisten langjährig Versicherten deutlich weniger. Zugang haben nur Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben.
Was kostet der Basistarif der PKV 2026 maximal?
Der Basistarif ist 2026 auf 1.017,18 Euro monatlich gedeckelt, was dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag entspricht. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag auf 508,59 Euro, zusätzlich kann der Sozialhilfeträger einen Zuschuss zahlen.
Verliere ich beim Tarifwechsel nach § 204 VVG meine Alterungsrückstellungen?
Nein, beim Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers werden die Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen des Zieltarifs verlangen; auf diese Mehrleistungen kann der Versicherte auch verzichten, um die Prüfung zu vermeiden.
Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer im Alter?
In der Regel nicht. Bei einem Versichererwechsel gehen die vor 2009 aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig und die danach aufgebauten teilweise verloren, zudem ist eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Für Versicherte ab etwa Mitte 50 ist der interne Tarifwechsel deshalb üblicherweise die wirtschaftlichere Option.
Kann ich vom Basistarif wieder in meinen alten Tarif zurück?
Wer wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt ist, kann innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in den früheren Tarif zurückkehren. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit gestellt werden. Außerhalb dieser Frist ist die Rückkehr deutlich schwieriger.
Quellen
- Bundesregierung: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, beschlossen am 8. Oktober 2025
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Stand Februar 2026
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband): Angaben zu Standard- und Basistarif, Stand 2026
- § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Anbieter-Eigenangaben der genannten Vergleichsportale, Stand Juni 2026